EU-USA Handelsabkommen: Einfallstor für Milliardenklagen gegen Fracking-Verbote

PRESSEMITTEILUNG: FRIENDS OF THE EARTH EUROPE, CORPORATE EUROPE OBSERVATORY, SIERRA CLUB, TRANSNATIONAL INSTITUTE, POWERSHIFT, BLUE PLANET PROJECT

Berlin/Amsterdam/Brüssel/Paris/Washington/Ottawa, 6. März 2014 – Das TTIP Handelsabkommen zwischen der EU und den USA könnte Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen für milliardenschwere Schadensersatzklagen gegen Verbote und scharfe Regulierungen des ‘Fracking’ von Öl und Gas. Das ist das Ergebnis einer neuen Analyse von Umweltverbänden aus Europa und den USA.

Anlässlich der am Montag beginnenden nächsten TTIP-Verhandlungsrunde in Brüssel zeigt die Analyse “Fracken auf TTIP komm raus”, wie Energiekonzerne die geplanten Investorenrechte im TTIP nutzen könnten, um EU-Mitgliedstaaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie umweltverschmutzende Energieprojekte stoppen.

Mit den Konzern-Klage-Rechten im TTIP wollen Energiekonzerne wie Chevron durch die Hintertür ihre dreckigen Fracking-Projekte in Europa durchsetzen,” warnt Peter Fuchs, Handelsexperte der Organisation PowerShift. “Die Sonderklagerechte für Investoren sind scharfe Waffen, mit denen Konzerne vorbei an ordentlichen Gerichten demokratische Entscheidungen zum Schutz von Mensch und Umwelt angreifen können.”

Auf Basis ähnlicher Konzern-Klagerechte im Handelsabkommen NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko gibt es bereits einen Präzedenzfall für Klagen gegen Fracking-Regulierungen. Wegen eines Fracking-Moratoriums in der kanadischen Provinz Quebec verklagt der Konzern Lone Pine die Regierung Kanadas auf 250 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

Die Lone Pine Klage zeigt, wie Umwelt- und Gesundheitsschutz ins Visier von Konzernklagen auf Basis so genannter Handelsabkommen geraten können,” sagt Pia Eberhardt, Expertin für Handelspolitik der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory. “Mit dem TTIP-Abkommen werden Ölkonzerne selbst dann ordentlich absahnen können, wenn Bürgerinitiativen dreckige und gefährliche Energieprojekte vor ihrer Haustür verhindern.”

Im Januar hatte die Europäische Kommission als Reaktion auf die wachsende Kritik am EU-USA Handelsabkommen die Verhandlungen über die Investor-Staat-Klagerechte ausgesetzt und eine öffentliche Konsultation zum Thema angekündigt. Allerdings hat sie bereits angedeutet, dass sie die umstrittenen Konzern-Klagerechte reformieren möchte – anstatt sie ganz zu streichen.

Peter Fuchs von PowerShift sagt dazu: “Das Investor-Staat-Klagesystem lässt sich nicht zähmen. Findige Anwaltskanzleien und ihre multinationale Kundschaft werden immer Wege finden, Politik im öffentlichen Interesse über Investor-Staat-Klagen anzugreifen. Die Sonderklagerechte für Investoren gehören abgeschafft.”

Eine wachsende Anzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen auf beiden Seiten des Atlantiks fordert daher, die Investor-Staat-Klagerechte weder im geplanten transatlantischen Handelsabkommen zu verhandeln, noch in anderen Verträgen, wie dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada.

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